AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Good Times Tattoo
36269 Philippsthal
Stand 2023

Diese AGB sind ausdrückliches Eigentum von Good Times Tattoo, vertreten durch Nico Natt. Das Vervielfältigen oder Kopieren zu jedweden Zwecken ist verboten und Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Es gilt hier das Urheberrecht und die DSGVO! Diese werden ohne Ausnahmen angewandt!

§1 Geltungsbereich

(1) Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio Good Times Tattoo (nachfolgend Studio genannt) bzw dem Tätowierer (nachfolgend Artist genannt) und dem Kunden liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) zugrunde.
Diese AGB gelten für die gesamte Dauer eines Aufenthaltes im Studio sowie auf der umgebenden Liegenschaft. Das Studio unterliegt dem geltenden Recht des BGB und des StGb in allen Auslagen.

(2) Bei der Inanspruchnahme der in diesem Studio angebotenen Dienstleistungen, sei es auch nur in Einzelteilen, wie zB. des Entwerfens eines Motives, der Besprechung eines Motives oder Tattoos, der Durchführung einer Beratung oder dem Betreten des Studios als Solches, erklärt sich jeder Besucher/Kunde mit den hier geltenden AGB’s einverstanden.

§2 Terminvereinbarungen und Terminkaution

(1) Der Kunde kann für eine Arbeit (Tattoo) einen oder mehrere Termine mit dem Artist vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe der Artist u.a. in Abhängigkeit von der Termindauer oder anderen Faktoren vorgibt. Ebenso ist das Aushändigen einer Einverständniserklärung zwingend erforderlich. Diese wird entweder beim Beratungsgespräch übergeben oder per Email zugesandt. Beim Antritt des Termins gilt diese Einverständniserklärung als bindend, das heißt selbst bei Nicht Ausfüllen gelten die darin vereinbarten Bedingungen. Die Zusendung per Email kann in jedem Fall nachgewiesen werden. Die Aushändigung beim Beratungsgespräch ist obliegend und somit im Nachgang nicht anzweifelbar.
Die Terminkaution wird bei der Fertigstellung / letzte Sitzung verrechnet.

Es gelten die beim Beratungsgespräch oder per Email ausgehandelten Konditionen, in jedem Fall. Nebenabreden per Whatsapp oder mündlich sind im Streitfall nicht als Vertragsgrundlage heranzuziehen!

(2) Eine Terminkaution kann nur erstattet werden wenn:
innerhalb von 14 Tagen nach Terminvereinbarung des 1. Termins wieder abgesagt wird, dann allerdings abzgl. 60EUR Beratungsgebühr und der bereits vom Studio gezahlten 19% Umsatzsteuer auf vom Kunden erhaltenes Geld.

(3) Terminverlegungen sind immer persönlich oder telefonisch möglich, zur Not auch per Email, wenn ein persönlicher Besuch nicht möglich ist, oder mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Hierbei hat der Kunde jedoch keinen Anspruch auf bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvergabe.
Das Verschieben von Terminen ist ohne weitere Kosten (Ausfallzahlungen) möglich, jedoch nur bis zu einer Dauer von 4 Wochen. Danach muss eine Kaution neu hinterlegt werden.
Ein mehrmaliges Verschieben von Terminen ist ausdrücklich NICHT möglich.

Kautionen werden nicht verzinst und nicht zur späteren Auszahlung zurückbehalten. Das Tattoostudio ist kein Bankhaus und nicht gesetzlich dazu verpflichtet für jeden Kunden ein Konto zu führen, egal ob digital oder handschriftlich in einem Kassenbuch. Derlei finanzielle Unterfangen fallen nicht unter die Pflichten eines Tattoostudios. Eine hinterlegte Kaution stellt kein Sparkonto dar, auf das bei Belieben zurückgegriffen werden kann.

(4) Die Terminkaution verfällt, wird also vom Artist einbehalten, wenn der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Werktage zuvor telefonisch, persönlich oder per Email abzusagen. Es verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin und bereits vereinbarte Folgetermine. In diesem Fall wird eine Rechnung über die volle vereinbarte Summe abzgl geleisteter Kautionen nach Paragraph §§ 642 BGB gestellt. Bei Stundensätzen werden 4 volle Stunden berechnet!

Dies gilt insbesondere auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt werden musste. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt der Anspruch auf einen kostenfreien Nachstechtermin.

Unverschuldete bzw unvorhersehbare Gründe wie Krankheit müssen durch einen Attest belegt werden können.
TÜV oder neue Autos, Umzüge oder Scheidungen sind keine unvorhersehbaren Gründe. Ein Autounfall/Trauerfall jedoch ganz bestimmt!
Man kann über Alles reden, entschieden wird jedoch ganz realistisch und individuell.

(5) Besprochene Projekte sollten zum Tag des Termins auch so umgesetzt werden können. Kurzfristige Änderungen der Vorstellungen des Kunden bzgl. Größe, Position oder sogar des ganzen Motives sind dem Artist unverzüglich mitzuteilen. Überraschungen zum Termin sind nicht erwünscht und dürfen ohne Angabe von weiteren Gründen abgelehnt werden. Der Verbleib der hinterlegten Terminkaution bleibt hiervon unberührt.
Sollte zB ein geplantes Motiv (Beispiel: Color-Portrait) am Tage des Termins umgeworfen werden und der neue Kundenwunsch ein kleines Vögelchen mit Sternen sein, so steht es dem Artist frei, dies abzulehnen. Sollte es finanzielle Schwierigkeiten mit vorab gebuchten Projekten geben, muss der Kunde dies immer im Vorfeld kommunizieren – nicht erst am Tage des Termins. Solche Situationen zählen als geplatzter Termin. Man kann über Alles reden, entschieden wird jedoch realistisch und nach den geltenden AGBs.

(6) Sollte ein Termin nach einer bestimmten Zeit vom Kunden abgebrochen werden, oder sieht sich der Artist gezwungen, den Termin aus jedweden Gründen abzubrechen, die ihm das Weiterarbeiten oder gar den Beginn der Arbeit unmöglich machen, so wird die im Vorfeld gezahlte Terminkaution in jedem Fall mit der bereits geleisteten Arbeitszeit verrechnet. Sollte die Terminkaution die geleistete Arbeitszeit finanziell nicht abdecken, so fällt der vereinbarte Stundensatz an, um die darüber hinaus geleistete Arbeitszeit zu vergüten! Hierbei wird im Halbstunden-Takt gerechnet. Die Arbeitszeit beginnt beim Betreten des Studios, bzw beim Beginn des Entwurfes oder jeglicher Vorgänge, die für die hier angebotene Dienstleistung nötig sind.

(7) Beratungsgespräche sind idR. kostenfrei, wenn daraus ein Tattoo-Termin entsteht. Sollten Beratungsgespräche gebucht werden (gleich ob online oder per Email, telefonisch oder persönlich), die dann ohne Angabe von Gründen nicht wahrgenommen werden, steht es dem Artist frei für die ausgefallene Zeit eine Gebühr von 60,- zu erheben! Ebenso wird diese Gebühr erhoben, wenn sich aus dem Beratungsgespräch kein weiterer Tattoo-Termin ergibt, weil sich Kunde und Artist zB nicht über Motiv, Größe, und Machbarkeit einig werden sollten.

§3 Preise

(1) Das Studio bzw der Artist bietet je nach eigenem Ermessen Festpreise oder Stundensätze an.

(2) Festpreise sowie Stundensätze sind sowohl für den Kunden als auch für den Artist bindend.

Bei Preisen nach Stunden wird die gesamte Arbeitszeit abzgl. Pausen gezahlt. Dies beinhaltet auch das Entwerfen eines Motives nach Kundenwunsch sowie das Aufbringen der Vorlage (Stencil) auf die Haut. Sämtliche mit der Dienstleistung verbundene Tätigkeiten sind als Arbeitszeit anzusehen.
Vom Kunden abgehaltene Pausenzeiten wie zB. mehrfache Raucherpausen, Telefonieren, Essen etc. gelten ebenfalls als Arbeitszeit des Artists und sind ebenso zu entrichten.

Eventuelle Verzögerungen durch Beratungszeiten, spontane Kundengespräche und/oder andere Gründe des Artists, die das Studio oder den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen, werden am Ende der Sitzung durch ein vom Artist festgelegtes Abrunden von der Gesamtzeit abgezogen.

(3) Wünscht der Kunde Änderungen an der vereinbarten Arbeit und wurde ein Festpreis vereinbart, so steht es dem Artist frei einen neuen Preis dafür festzulegen. Dem Kunden steht es frei diesen Preis zu akzeptieren oder von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur möglich, wenn die Punkte unter §2 eingehalten werden.

(4) Endpreise sind nicht verhandelbar!

(5) Sollte ein Kunde einen anderen Preis bekommen als ein anderer Kunde, liegt das immer im Ermessen des Artists. Gründe hierfür können sein, dass ein Kunde bereits jahrelanger Stammkunde ist, und somit einen besonderen Preis erhält, oder ein anderer Kunde sehr kurzfristig einen ausgefallenen Termin übernehmen kann, und deshalb einen besonderen Preis erhält.

Die Preisgestaltung des Artists hat nichts mit der Persönlichkeit oder dem äußeren Auftreten eines Kunden zutun, sondern richtet sich ausschließlich nach dem Arbeitsaufwand des gewünschten Tattoos, und den damit verbundenen Tätigkeiten.

Weiterhin zahlt ein Kunde hier im Hause nicht schlicht einen bestimmten Preis für ein Tattoo, sondern ebenso für die Expertise des Artists, das zertifizierte Fachwissen in Sachen Hygiene, für die Sicherheit durch geprüfte/zugelassene Arbeitsmaterialien, die soweit möglich von deutschen Herstellern bezogen werden – so zB deutsche Tattoo-Maschinen und Nadelmodule, aktuelle und ständig geprüfte Farben, Tattoo-Nachsorge in Form von Folienverbänden, Folienpflastern und Pflegecremes und letztendlich in Summe den Aufwand, der betrieben wird, um den Vorgang des Tätowierens für Artist und Kunde so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten.

§4 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zum vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der den Eingriff für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:
Keine Einnahme von Aklkohol oder Betäubungsmitteln mind. 24 Stunden vor dem Termin. Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren.
Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit nicht mit dem Artist abgesprochen. Bei Zuwiderhandeln/Verschweigen darf die Sitzung ohne Angabe von weiteren Gründen abgebrochen werden.
Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionskrankheiten)
Ihm sind auch keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowiermitteln.
Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand (frisch geduscht)
Bei Frauen: Die Kundin ist NICHT schwanger oder stillt zum Zeitpunkt des Termines ihr Kind!
Der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor einem Termin über mögliche Allergien, nötige Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes, Bluterkrankungen oder andere Infektionskrankheiten etc.)

(3) Zu Beginn der Tätowierung wird idR. durch den Artist eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genau in Augenschein und prüft ggf. auf eventuelle Fehler insbesondere bei Schriften und Zahlen.
Fehler oder Änderungswünsche teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Sitzung mit.
Mit Beginn der Arbeit willigt der Kunde in die Positionierung und den Inhalt der Arbeit ein.

(4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Artists vor und während des Eingriffs. Nur dann kann der Artist gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.

(5) Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche Einverständniserklärung mit seiner Unterschrift ab. Für Folgetermine muss keine erneute Einverständniserklärung abgegeben werden. Für neue Projekte allerdings jedesmal. Beim Aushändigen bzw. Zusenden dieser Einverständniserklärung gilt diese als vom Kunden „akzeptiert“ und deren Inhalt wird somit als „zur Kenntnis genommen“ gewertet! Bei Antritt des Termins gilt diese Einverständniserklärung somit als „akzeptiert“.

(6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage des Kunden wie oben beschrieben, aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

(7) Der Artist gewährt dem Kunden ein uneingeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der verrichteten Arbeit. Das heißt, es dürfen alle Arten von Fotos oder Videos davon auf allen gängigen Kanälen veröffentlicht werden. Die namentliche Nennung des Artists bzw Studios auf diesen Kanälen ist allerdings lediglich im für den Artist positiven Sinne der Veröffentlichung gestattet.

(8) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell angefertigten Entwurfes. Wenn der Kunde diesen zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Es ist jedoch dem Artist überlassen, ob er in diese Vereinbarung einwilligt.

(9) Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde den Tätowierer für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei. Der Artist ist nicht dazu verpflichtet bei mitgebrachten Tattoo-Vorlagen deren Nutzungsrechte zu überprüfen oder auf Urheberrechte zu prüfen. Diese Verantwortung obliegt allein dem Kunden.
(10) Extreme politische Gesinnungen oder provokatives äußeres Auftreten des Kunden, zB. durch bestimmte Kleidung mit Aufdrucken wie auf „Kutten“ oder anderen politischen bzw gesinnungsbehafteten Motiven sind im Studio nicht gestattet und werden des Hauses verwiesen.

(11) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

(12) Das Mitbringen von Kindern unter 16 Jahren zum Termin ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

(13) Kunde kann erst werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Termine können allerdings bereits vorher vereinbart werden, wenn die Ausführung nach Vollendung des 18. Lebensjahres stattfindet. Zu einer solchen „Volljährigskeits-übergreifenden“ Terminvereinbarung ist allerdings ein geschäftsmündiges Elternteil oder Erziehungsberechtigter mitzubringen.

(14) Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist verboten und wird ohne Vorwarnung zur Anzeige gebracht!

(15) Als Begleitperson eines Kunden zählt maximal eine weitere Person, die im Vorfeld anzumelden ist. Begleitpersonen sind nur mitzubringen, wenn es für die Durchführung der Arbeit unbedingt von Nöten ist, wenn zB. gesundheitliche Bedingungen herrschen, die dies unbedingt voraussetzen. Unangekündigte Besuche sind zu vermeiden.

(16) Während des Aufenthaltes im Studio gilt es, die Zimmerlautstärke einzuhalten.
Lautes Verhalten eines Kunden/Besuchers kann mit Verweis aus dem Studio unterbunden werden.

(17) Im Studio ist jeder Mensch willkommen, der sich an die Regeln des normalen erwachsenen Anstandes und der normalen Umgangsformen halten kann. Die persönlichen Vorlieben, die sexuelle Ausrichtung, Größe, Aussehen, Behinderungen oder andere Eigenarten/Einschränkungen eines potenziellen Kunden spielen für den Artist als solches keine Rolle, und werden akzeptiert.
Ein ehrlicher und offener Umgang mit beim Kunden bestehenden Krankheiten wie HIV oder Hepatitis, oder anderen ansteckenden Krankheiten werden vorausgesetzt und sind natürlich kein Ablehnungsgrund für den Artist! Der Artist ist durch seine Sachkunde-Schulungen mit dem Umgang mit ansteckenden Infektionskrankheiten ausgebildet und kann den Kunden somit entsprechend behandeln, ohne dass ein Ansteckungsrisiko besteht. Ebenso besteht beim Artist zu jeder Zeit ein aktueller Impfschutz gegen bekannte Infektionskrankheiten.
Man sollte als Kunde also keine unbegründete Angst haben ehrlich zu sein!
Hier wird jeder Kunde als Mensch betrachtet – Vorurteile haben bei dieser Arbeit nichts zu suchen!
Dies setzt das Studio als solches natürlich im Gegenzug genauso voraus.
Jedem Kunden oder Interessenten, der sich hier aus jedweden Gründen unwohl fühlt, steht es frei zu gehen. Dabei bleiben die in diesen AGB in allen Paragraphen festgehaltenen Konditionen unangefochten bestehen.

§5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists

(1) Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff und über die damit verbunden Risiken schriftlich aufgeklärt.

(2) Das Studio sowie der Artist können die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insbesondere unter folgenden Umständen:

Es handelt sich zB bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Artists, die 1:1 kopiert werden soll.

Vorlage bzw Motiv lassen insbesondere durch die Größe eine dauerhafte gute Arbeit nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Leerstellen)

Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des Studio-Inhabers und/oder Artists.

(3) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfes verbleiben immer beim Artist.

(4) Das Studio bzw der Artist hat nach Paragraph §§ 642 BGB das Recht, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (siehe §§ 2AGB), eine angemessene Entschädigung zu verlangen (§§ 3 AGB). In so einem Fall haben Studio bzw Artist zudem das Recht, nach Paragraph §§ 643 BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen.

(5) Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit ein, so haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung, sowie Weiterverarbeitung jeglicher Art zB zu Werbezwecken, für Print- und Onlinemedien. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung zB durch Verlinkung auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram, so teilt er das dem Artist bei Erstellung des Fotos mit.

(6) Sollten sich Kunde und Artist am Tag des Termins nicht sicher sein, ob die gewählten Motive passen bzw sollte es zu einem spontanen Umentscheiden kommen oder gar andere unbestimmte Gründe dafür sorgen, dass die Sitzung nicht mit gutem Gefühl durchgeführt werden kann, steht es dem Artist frei den Termin zu verlegen um dem Kunden eine sichere Frist zu geben sich über seine Entscheidung fürs Leben im Klaren zu sein. Bis dahin Geleistete Arbeitszeit ist vom Kunden zu den vereinbarten Konditionen zu entrichten.
Sogenannte „Schnellschüsse“ ohne Bedenkzeit werden vom Artist nicht angenommen!

(7) Das Studio sowie der Artist haben sich zum Termin in einwandfreiem hygienischen Zustand zu befinden. Sollte der Kunde sich unwohl oder unsicher fühlen bzgl Hygiene oder anderer Gründe, die das Studio und/oder den Artist betreffen, steht es ihm frei dies zu äußern und den Termin ggf. zu verschieben oder abzusagen. Eine solche Situation sollte jedoch auf jeden Fall belegbar und nachvollziehbar sein können. Hinterlegte Kautionen verfallen beim Verlassen des Studios, bereits geleistete Arbeitszeit ist in jedem Fall vom Kunden zu bezahlen.

(8) Der Artist hat sich nicht um das leibliche Wohl des Kunden zu kümmern. Es steht dem Studio frei, Getränke wie Wasser oder Cola bzw Süßigkeiten zur Verfügung zu stellen. Weitere Verpflegung wie Essen oder andere Genussmittel sind vom Kunden mitzubringen, und außerhalb des Behandlungsraumes zu verzehren.

(9) Der Artist ist nicht dazu verpflichtet, Arbeiten von anderen Tätowierern zu vervollständigen, zu verbessern oder gar nachzustechen. Im Studio werden idR nur eigene Motive gestochen, individuelle Arbeiten, die dem Artist die Möglichkeit geben so zu arbeiten, wie er es am besten kann, ohne sich an der „Federführung“ eines Anderen orientieren zu müssen! Vom Kunden Mitgebrachte Vorlagen jeglicher Art dürfen vom Artist umgearbeitet werden, und müssen nicht 1:1 übernommen werden.

(10) Sollte ein Kunde/Neukunde/Interessent nicht in der Lage sein, oder es verweigern, sich nach den normalen Gepflogenheiten zu verhalten, steht es dem Artist frei diese Person aus dem Studio zu entfernen / polizeilich entfernen zu lassen. Der Artist hat im Studio das alleinige Hausrecht – die Entscheidung zu einer solch drastischen Maßnahme (Rauswurf) obliegt dem persönlichen Empfinden des Artists, sowie die Wahl der dazu nötigen Mittel zB. zur Verteidigung.
Sollten Anfragen (Email/Telefon) nicht nach den Regeln des Anstandes und gegenseitigen Respekts erfolgen und/oder unhöflich sein, Anfeindungen enthalten oder gar böswilliger Natur sein, sowie ungerechtfertigte Bewertungen auf öffentlich einsehbaren Plattformen wie facebook, ProvenExpert, Google o.ä. hinterlassen werden, steht es dem Studio frei rechtlich per Abmahnung/Rechnung dagegen vorzugehen.

(11) Die Kosten für die Entfernung unrechtmäßiger Bewertungen werden dem jeweiligen Kunden in Rechnung gestellt!
Bewertungsprofile/-plattformen sollten vornehmlich dazu genutzt werden, sachliche und wahrheitsgemäße Informationen über das Studio / den Artist für andere Mitmenschen zu hinterlassen, um die Entscheidungsfindung zu erleichtern und seine Erfahrungen ausführlich oder per „Sternewertung“ zu hinterlassen, jedoch nicht, um seinen Unmut über abgelehnte Projekte oder scheinbar unfreundliche Emails o.ä. kund zu tun.
Unwahrheiten/Lügen/Anfeindungen = Abmahnung + Löschungsrechnung!

§6 Nachstechen

(1) Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zu 3 Monate nach Fertigstellung der Arbeit, diese kostenfrei nachstechen zu lassen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist.

(2) Wenn der Farbverlust sichtlich in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, ist ein Nachstechen evtl kostenpflichtig. Dies zu entscheiden obliegt dem fachkundigen Urteil des Artists.

(3) Das Nachstechen ist einmal kostenfrei, jedes weitere Mal ist nicht auf unsachgemäßes Arbeiten des Artists zurückzuführen und obliegt somit nicht mehr der Sorgfaltspflicht des Artists. Es fallen somit die normalen Kosten an.

§7 Gutscheine

(1) Gutscheine sind nicht übertragbar.

(2) Gutscheine sind nach geltendem Recht 3 Jahre nach Ausstellung gültig.

(3) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen. Sie können nur ganz verbraucht werden und nicht teilweise verrechnet werden. Teil- bzw Restbeträge sind nicht auf den Gutscheinen notierbar.

(4) Gutscheine dürfen von Kunden nicht weiterverkauft werden! Diese sind idR. personengebunden und kein Kunde/Dritter ist wirtschaftlich dazu berechtigt, mit einem „Wertgutschein“ des Studios ein gewinnbringendes Geschäft zu machen, oder sich den Geldwert von einem dem Studio/Artist fremden Dritten (ohne Termin nach Beratungsgespräch und Einwilligung des Artists, die Arbeit durchzuführen) ausbezahlen zu lassen, damit dieser fremde Dritte dann für diesen Gutschein tätowiert werden kann. Solche Scheingeschäfte mit studioeigenen Gutscheinen sind rechtswidrig und werden im Zweifel / Streitfall zur Anzeige gebracht.

(5) Gutscheine werden auch dann nicht ausbezahlt, wenn §§5 Abs (2) inkraft tritt, und die gewünschte Arbeit gegen die innere Überzeugung des Artists verstößt.
Ein Gutschein ist kein Freifahrtschein für jedes Wunschmotiv.

(6) Gutscheine sind in den im Studio üblichen vorgefertigten Größen erhältlich, können im Studio oder per Email (Postversand) oder über die Homepage des Studios gekauft werden.

(7) Gutscheine sollten NUR an Kunden gehen, die bereits einen Termin haben. Als Überraschung sind sie zwar toll für Neukunden, jedoch nicht als Überraschung für den Artist, wenn die Motivwünsche komplett gegen die inneren Überzeugungen / machbaren Stile des Artists gehen.

(8) Ein Gutschein ist kein Garant für einen Tattootermin!
„Ich habe einen Gutschein – also musst Du mich tätowieren!“, funktioniert hier nicht und solche Kunden dürfen ohne Angabe von weiteren Gründen des Studios verwiesen werden, da sich das Verhalten nicht mit den geltenden AGBs und gängigen Regeln des gegenseitigen Respekts deckt.

(9) Gutscheine für ein lebenslang haltendes Tattoo sind nicht für Neulinge gedacht, die evtl mit dem Gedanken spielen, sich tätowieren zu lassen oder als Anreiz eines Dritten, es endlich zu tun. Bevor man einen Tattoo-Gutschein verschenkt oder sich schenken lässt, sollte unbedingt geklärt sein, ob der Kunde/Neukunde bereits ein Beratungsgespräch hatte und ob die Vorstellungen mit den Überzeugungen und machbaren Stilen des Artists übereinstimmen!

Sollte dies missachtet werden und es stellt sich eine Nicht-Machbarkeit aufgrund einer Erkrankung /Allergie / etc. heraus, wird der Preis für den Gutschein nicht erstattet!
Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen!

§8 Haftungsausschluss

(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektion, Vernarbung, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeit des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung bzw die mündlich übermittelten Pflegeanleitungen zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufes unmittelbar mit uns Kontakt aufzunehmen oder – bei erheblichen Problemen – einen Hausarzt/Dermatologen aufzusuchen. Eine rückmeldung bei Komplikationen ist immer erwünscht!

(2) Der Artist arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und nach allen ihm bekannten Regeln der Kunst auf eigene Verantwortung zum Wohle der Zufriedenheit und Gesundheit des Kunden sowie einer lange haltenden positiven Beziehung zu jedem Kunden. Was der Kunde nach der Erst-Wundversorgung und Aufklärung über die Wundheilung und Pflegeanleitung mit der frischen Tätowierung anstellt, obliegt nicht mehr der Sorgfaltspflicht des Artists, und dieser ist somit nicht haftbar für eventuelle Schäden an der Tätowierung, die nach der Sitzung auftreten. Weiterhin hat jeder Kunde ohne Ausnahme vor jedem Projekt sein ohne Einschränkungen geltendes Einverständnis zur Zufügung einer Körperverletzung mit allen Mitteln einer Tätowierung erteilt. Allergien, Infektionen, Entzündungen können immer auftreten!

(3) Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzungen bzw Beschädigungen von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zum Termin alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe zu tragen, um teure Schäden zu vermeiden. Diese Kleidung sollte weit und sauber sein, um eine Erreichbarkeit der zu tätowierenden Stelle zu ermöglichen und eine Verschmutzung der zugeführten „Verletzung“ auszuschließen.
Weder Studio noch Artist haften für Verschmutzungen bzw Beschädigungen von Kleidungsstücken oder Schuhen durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung bzw Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Artist herbeigeführt.

§9 Sonstiges

(1) Am Hauseingang beidseitig, im Studioeingang sowie im Wartebereich, jedoch ausdrücklich nicht im Behandlungsraum oder WC, findet zur Sicherheit des Studios/Artists und auch zur Sicherheit jedes Besuchers eine Videoüberwachung statt. Die Eingänge sind jeweils mit Hinweisschildern versehen und alle Kameras sind gut sichtbar und markiert angebracht! Beim Betreten des Studios erklärt sich jeder Besucher damit einverstanden, für die Dauer seines Besuches in offenen Verkehrsbereichen, wie Eingang, Wartezimmer und Besprechungsraum überwacht zu werden, so wie in jedem Supermarkt.
Die Aufzeichnung geschieht maschinell und wird nicht von einer dritten Person überwacht bzw ausgewertet.
Die Aufnahmen werden, solange kein Grund zur Speicherung besteht, wöchentlich gelöscht und überschrieben.

(2) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweiligen aktuellen und gültigen Fassung, soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

(3) Der Gerichtsstand ist Bad Hersfeld.

(4) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio bzw Artist und dem Kunden unwirksam, so bleiben die AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

|| ENDE der AGB ||
|| Stand 01|2023 ||
|| Copyright GOOD TIMES TATTOO • Nico Natt • Philippsthal ||
|| Unerlaubtes Verfielfältigen, auch in Teilen, ist untersagt und wird bei Zuwiderhandlung zur Anzeige gebracht ||